Rechtsanwalt Wendorff bearbeitet mit fachlicher Kompetenz und aufgrund seines fundierten Wissens Ihre Revision mit der gebotenen Gründlichkeit. Dies umfasst in der Regel mehrere Arbeitstage.

Rechtsanwalt Wendorff vereinbart daher mit dem Mandanten unter Berücksichtigung des Einzelfalles eine Pauschalvergütung. Diese ist unterteilt in die Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision und in die Fertigung einer entsprechenden Revisionsbegründung.

Je nach dem Umfang des Mandates kann auch in Übereinstimmung mit dem Mandanten ein Zeithonorar vereinbart werden.

In jeden Fall gewährt Rechtsanwalt Wendorff für Sie als Mandanten eine klare, übersichtliche und nachvollziehbare Kostenstruktur.